
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-konforme Durchführung aller Tätigkeiten, Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess, Delegation an unterstützende Pflegeberufe. Abgeschlossene Ausbildung in diplomierter Gesundheits- und Krankenpflege sowie Berufsberechtigung sind erforderlich. Individuelle Einarbeitung durch erfahrene Ansprechpersonen.

Facharzt für Innere Medizin oder Anästhesie mit Notarztdiplom betreut Patienten, supervidiert Ausbildungsärzte und arbeitet interdisziplinär. Mitgestaltung im Aufbau der Zentralen Ambulanten Erstversorgung. Möglichkeit zur Teilnahme am Notarztdienst.
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