
Durchführung von Diagnosen und Reparaturen an Fahrzeugen. Abgeschlossene Ausbildung als KFZ-Techniker/in erforderlich. §57a Überprüfungen selbstständig durchführen möglich. Aktive Mitgestaltung der Werkstattprozesse.

Steuerung der operativen Umsetzung in der Fahrzeugeinrichtung, fachliche/disziplinarische Führung von Mitarbeitenden. Mehrjährige Praxiserfahrung in technischer Führungs-/Koordinationsfunktion. Firmenwagen für Job und Freizeit.
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