
Übernahme von OP-Pflegeaufgaben gemäß GuKG. Abgeschlossene Ausbildung als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson mit OP-Sonderausbildung oder als Operationstechnische Assistenz (OTA) erforderlich. Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen.

Regelmäßige Ermittlung und Kontrolle des Hygienestatus, Erstellung von Hygienerichtlinien und Schulung von Mitarbeitenden. Ausbildung zur DGKP und Berufserfahrung sind erforderlich. Flexible Zeiteinteilung als Vorteil.

Organisation und medizinische Unterstützung im Ambulanzbetrieb, Durchführung von Untersuchungen wie Spirometrien, Audiometrien und Sehtests. Abgeschlossene Ausbildung als Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger:in (DGKP) erforderlich. 6. Urlaubswoche ab 43. Lebensjahr oder nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit.
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