Vom Holz zum Zellstoff zur Faser - das ist Lenzing.
Wir verweben Nachhaltigkeit mit Innovation und Respekt und treiben Kreislaufwirtschaft unermüdlich voran. Unsere Technologie inspiriert die Mode- und Hygieneindustrie zu besseren Entscheidungen. Wir übernehmen Verantwortung für kommende Generationen und eine CO2-neutrale Zukunft. Triff die richtige Wahl und erlebe unsere GOOD FIBRATIONS
Für unseren Bereich Innovation & Excellence suchen wir am Standort Lenzing einen
Innovation & Excellence Assistance (m/w/d)
Referenz No: 3421
Ihr Aufgabengebiet:
- Unterstützen des Vicepresidents Innovation & Excellence in allen organisatorischen, kommunikativen und administrativen Belangen
- Bereichsspezifische Verwaltungsaufgaben wie Abwesenheitsmeldungen erfassen, Projektplänen aktualisieren, Übersetzungen, Büromaterial & IT-Equipment für neue Mitarbeiter bestellen, Eingangsrechnungen kontrollieren, IT-Power-User
- Vorbereiten und durchführen des Abteilungscontrollings
- Beantragen von Visa, Buchung und Reisekosten für die gesamte Managementlinie, support von Expats, externe Berater und Masterstudenten
- Vorbereiten von regelmäßigen Informationsbriefen, Newsroom, Interviews
- Eigenständige Organisation von Projektmeetings, externen und internen (Groß-) Veranstaltungen
Unsere Erwartungen:
- Kaufmännische Ausbildung (Maturaniveau oder Bachelor)
- Mehrjährige Erfahrung im gehobenen Assistenzbereich
- Strukturierte und genaue Arbeitsweise, proaktives, selbstständiges und analytisches Vorgehen
- Hohe Belastbarkeit und zeitliche Flexibilität, Durchsetzungsvermögen,
- aktive, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- sehr gute Englischkenntnisse C2
Für diese Position ist je nach Erfahrung mindestens ein Gehalt in Höhe von EUR 3.500 laut Kollektivvertrag der chemischen Industrie vorgesehen. Abhängig von Ihrer Qualifikation und Erfahrung ist unsere Bereitschaft zur Überzahlung gegeben.
Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie den Erfolg der Lenzing Gruppe mit!
Ich freue mich über Ihre elektronische Onlinebewerbung.
Ihr Ansprechpartner bei Fragen: Mag. Johann Kogler