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Bildungsteilzeit

Bildungsteilzeit: Tausche Arbeitszeit gegen Weiterbildung

Weiterbildung Erstellt am: 22. August 2017 2 Min.

Wer sich nicht in Bildungskarenz verabschieden kann oder möchte, hat noch eine andere Möglichkeit, um Job und Weiterbildung auf die Reihe zu bekommen - die Bildungsteilzeit. Das Konzept dahinter: Weniger arbeiten, mehr Zeit für die Fortbildung haben und dafür finanzielle Unterstützung erhalten. So funktioniert die Bildungsteilzeit:

Trotz Job mehr Zeit fürs Lernen finden #

Weniger arbeiten und so mehr Zeit haben, um zu lernen. Bei der Bildungsteilzeit tauscht du Arbeitszeit gegen Lernzeit ein. Das reduziert zwar dein Gehalt, dafür bekommst du finanzielle Unterstützung. Gegenüber der Bildungskarenz hat diese Form der Teilzeit den Vorteil, dass du mit Job und Arbeitgeber in Kontakt bleibst und nicht komplett weg vom Job bist. Diese Punkte solltest du vorab klären:

  1. Wieviel musst du arbeiten? Mindestens 10 Stunden pro Woche musst du arbeiten, weniger geht nicht. Die Bildungsteilzeit kann maximal 50 Prozent und mindestens 25 Prozent deiner bisherigen Arbeitszeit betragen.
  2. Wie finanzierst du diese Teilzeit? Gehst du in Bildungsteilzeit, erhältst du für jede Arbeitsstunde weniger 0,79 Euro vom AMS. Reduzierst du z.B. von 40 auf 30 Wochenstunden, sind das 10 x 0,79 Euro, also 7,90 Euro pro Tag.
  3. Kannst du mehrmals in Bildungsteilzeit gehen? In einem Zeitraum von vier Jahren kann Bildungsteilzeit für maximal 24 Monate in Anspruch genommen werden. Nach Ende der 4-jährigen Rahmenfrist kann neuerlich eine Bildungsteilzeit vereinbart werden.
  4. Welche Weiterbildungen zählen? Die Bildungsteilzeit kannst du für berufliche Fortbildungen im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden in Anspruch nehmen - Lern- und Übungszeiten inklusive.
  5. Hast du Anspruch auf deinen Job oder eine mindestens gleichwertige Tätigkeit im Unternehmen? Auch während der Bildungsteilzeit gelten die Vereinbarungen, welche Tätigkeiten du zu verrichten hast, weiter. Sollte es tatsächlich nicht möglich sein, diese vereinbarte Tätigkeit mit einem reduzierten Stundenausmaß zu machen, dann ist es Vereinbarungssache, auf welche Arbeiten man sich für die Dauer der Bildungsteilzeit einigt.
  6. Verlängert sich die vereinbarte Zeit der Bildungsteilzeit im Krankheitsfall? Fällt in die Zeit der Bildungsteilzeit ein Krankenstand, dann verlängert sich die Dauer der Bildungsteilzeit nicht.
  7. Kannst du während der Bildungsteilzeit kündigen oder gekündigt werden? Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist während dieser Zeit möglich. Allerdings darf die Inanspruchnahme einer Bildungsteilzeit nicht der Grund dafür sein! So eine Auflösungserklärung kann vor Gericht angefochten werden. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst ist während der Bildungsteilzeit ebenfalls möglich. In beiden Fällen endet die Teilzeit mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber besteht aber darüber hinaus noch weiterhin Anspruch auf das Weiterbildungsgeld, wenn die Weiterbildungsmaßnahme noch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus andauert.

Mehr Informationen zur Bildungsteilzeit gibt es an dieser Stelle.

Bildnachweis: HAKINMHAN/Shutterstock


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Redaktion
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