Fachliche Leitung im mobilen Pflegeteam, Koordination von Heimhilfen und Pflegekräften. Abgeschlossene Ausbildung als DGKP und Eintragung im Gesundheitsberuferegister erforderlich. Keine Nachtdienste.
Mobile Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld. Tätigkeiten gemäß § 14 und § 15 GuKG. Abgeschlossene Ausbildung als DGKP ist erforderlich. Flexible Dienstpläne und keine Nachtdienste sind ein Vorteil.
Schnell & unkompliziert mit einem Klick bewerben.
Mit deinem Profil auf karriere.at.