
Übernahme von OP-Pflegeaufgaben gemäß GuKG. Abgeschlossene Ausbildung als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson mit OP-Sonderausbildung oder als Operationstechnische Assistenz (OTA) erforderlich. Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen.
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