für das Alten- und Pflegeheim der Marktgemeinde Lenzing, mit einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 75 % bis 100 %, d. s. 30 bzw. 40 Wochenstunden. Die Entlohnung erfolgt nach GD 12 mindestens EUR 4.160,60 brutto bei Vollbeschäftigung.
Leitung des wirtschaftlichen, administrativen und technischen Bereiches des Heimes, Verantwortung für den gesamten Heimbetrieb sowie für die praktische Umsetzung der in der Oö. Heimverordnung 2020 angeführten Aufgaben.
Neben den im § 17 OÖ GDG 2002 angeführten allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen gelten insbesondere nachstehende Aufnahmevoraussetzungen:
Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 24. Mai 2024 beim Marktgemeindeamt Lenzing (Personalabteilung) oder schriftlich an via smart bewerben unter Anschluss eines Lebenslaufes, Bewerbungsschreiben, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbestätigungen und ev. Kursbestätigungen, einzubringen. Ein unbescholtenes Vorleben ist Voraussetzung.
Der Beginn des Dienstverhältnisses erfolgt ehestmöglich bzw. nach Vereinbarung. Die Aufnahme erfolgt in der Gemeinderatsitzung am 26. Juni 2024.