Zur Unterstützung unserer Teams der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen suchen wir:
Pädagogische Fachkraft, 31 bzw. 40 WoStd.(m/w/d)
Diese Aufgaben erwarten Sie bei uns:
Sie gestalten im Wesentlichen die Erziehungs- und Bildungsarbeit für die in der Gruppe zusammengefassten Kinder. Dabei berücksichtigen Sie die konkrete Situation, die kindlichen Bedürfnisse, die gesetzlichen Aufgabenstellungen und die Erkenntnisse zeitgemäßer Erziehungswissenschaften und vorliegende Leitbilder.
Was Sie mitbringen müssen:
Sie haben als fachliche Voraussetzung gemäß § 4 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz
die Reife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung für Elementarpädagogik bzw. für Kindergärten oder
einen Hochschullehrgang oder ein Studium (Quereinstieg) „Elementarpädagogik“ nach § 4 Abs 1 Z 2 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz
erfolgreich abgelegt;
Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsbürgerschaft eines von § 2 Z. 2 bis 4 des Oö. Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetzes erfassten Staates (z.B. EWR);
Auch Personen mit einer ähnlichen pädagogischen Grundausbildung sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben
Worauf Sie sich freuen können:
Teilzeitstelle (31 Wochenstunden) mit verantwortungsvoller Tätigkeit:
24 Stunden Kinderdienst plus 7 Stunden Vorbereitungszeit;
Es besteht die Möglichkeit, nach einer angemessenen Einarbeitungszeit die Funktion der Kindergartenleitung zu übernehmen. In diesem Fall würde sich das Beschäftigungsausmaß um 9 Wochenstunden für Leitungsaufgaben auf Vollzeit erhöhen.Sicherer Arbeitsplatz mit sinnstiftender Arbeit für die Gemeinschaft;
Betriebliches Gesundheitsmanagement und weitere Benefits;
Attraktive Sozialversicherung bei der Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Gemeinden (KFG);
Beitritt zum eigenen Pensionskassensystem möglich;
Detaillierte Angaben zur Stelle
Vollzeit (Festanstellung)
- Montag bis Freitag
- 40 Stunden
Teilzeit (Festanstellung)
- 31 Stunden
Dienstort
- Braunau am Inn
Erforderliche Ausbildung
- Reife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung für Elementarpädagogik bzw. für Kindergärten
- Hochschullehrgang oder ein Studium (Quereinstieg) „Elementarpädagogik“
Detaillierte Angaben zur Stelle
Vollzeit (Festanstellung)
- Montag bis Freitag
- 40 Stunden
Teilzeit (Festanstellung)
- 31 Stunden
Dienstort
- Braunau am Inn
Erforderliche Ausbildung
- Reife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung für Elementarpädagogik bzw. für Kindergärten
- Hochschullehrgang oder ein Studium (Quereinstieg) „Elementarpädagogik“
Gehalt
Funktionsbezogenes Gehalt (Einstiegsgehalt von mind. 2.659,20 Euro brutto monatlich bei 31 Wochenstunden, je nach anrechenbaren Vordienstzeiten ist ein höheres Einstiegsgehalt möglich);
Im Fall der Übernahme der Kindergartenleitung und Erhöhung auf 40 Wochenstunden beträgt das Gehalt mind. 3.431,20 Euro brutto monatlich plus Leitungs-Zulage von 330,10 brutto monatlich);
Benefits
-
Gesundheitsmaßnahmen
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Betriebliches Gesundheitsmanagement
-
Zusatzversicherungen
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Attraktive Sozialversicherung bei der Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Gemeinden (KFG);
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Betriebliche Altersvorsorge
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Beitritt zum eigenen Pensionskassensystem möglich;
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Gesundheitsmaßnahmen
-
Betriebliches Gesundheitsmanagement
-
Zusatzversicherungen
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Attraktive Sozialversicherung bei der Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Gemeinden (KFG);
-
Betriebliche Altersvorsorge
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Beitritt zum eigenen Pensionskassensystem möglich;
Alle Infos zur Bewerbung
Bewerbungszeitraum:
Bis 16.11.2026
Gewünschte Bewerbungsunterlagen:
- Lebenslauf
- Bewerbungsschreiben
- relevante Zeugnisse
- Dienstzeugnisse
Ansprechperson
Bernhard Riedler
07722 808 216
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Gerne laden wir Sie ein, uns Ihre Bewerbungsunterlagen bis 16.11. 2026 zu übermitteln (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, relevante Zeugnisse, Dienstzeugnisse).
Sie wollen mehr wissen?
Lesen Sie nach unter www.braunau.at oder fragen Sie direkt bei:
Bernhard Riedler, Stadtplatz 38, 5280 Braunau am Inn,
E-Mail: bettina.muckenhumer@braunau.ooe.gv.at, Tel: 07722/808-216
Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des § 11 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002. Eine Vorauswahl auf Basis der vorgelegten Bewerbungsunterlagen wird vorbehalten. Allfällige Kosten (Fahrtspesen etc.) im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Die Entlohnung erfolgt nach dem Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, Gehaltsschema KBP.
Der Bürgermeister:
Mag. Johannes Waidbacher



