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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Employer Branding #

GELTUNGSBEREICH #

Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten bei der Herstellung von Videos durch karriere.at GmbH (im Folgenden “karriere.at”) über Auftrag von Unternehmen (im Folgenden „Partner“) im Rahmen von Video-Produktionen von karriere.reporter Videos (branding.solution).

VERTRAGSGRUNDLAGEN #

Mit Auftragserteilung akzeptiert der Partner diese AGB und die aktuell gültige Preisliste. Geschäftsbedingungen des Partners werden keinesfalls Vertragsbestandteil. Im Übrigen gelten die AGB Direktvertrieb (https://www.karriere.at/agb) von karriere.at ergänzend.

LEISTUNGSUMFANG #

Die Leistung bestimmt sich nach der individuellen Vereinbarung und Preisliste. Die von karriere.at geschuldete Leistung umfasst ausschließlich das fertige Video im vereinbarten Endformat. Rohmaterialien (z.B. ohne karriere.at CI, gekürzt, ungeschnitten, auszugsweise), Zwischenversionen oder einzelne Bestandteile sind nicht Teil der Leistung.

Die Musik- und Sprecher*innenauswahl erfolgt – soweit nicht vom Partner bereitgestellt – durch karriere.at unter Verwendung lizenzfreier Werke.

MATERIAL DES PARTNERS #

Vom Partner gewünschtes Material (Fotos, Texte etc.) ist rechtzeitig, formatgerecht und vollständig mit allen erforderlichen Rechten bereitzustellen. Für Begleitmusik sind nur lizenzfreie Werke zulässig. Der Partner stellt die korrekte Rechtekennzeichnung zur Verfügung und hält karriere.at schad- und klaglos. Bei verspäteter Bereitstellung verlängert sich die Produktionszeit entsprechend.

ABNAHME DURCH DEN PARTNER #

karriere.at legt dem Partner das Video zur Freigabe vor und setzt dazu eine angemessene Frist in Relation zum vereinbarten Erscheinungstermin. Ohne fristgerechten Widersprich des Partners gilt die Videoproduktion als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird der Partner bei der Aufforderung zur Freigabe hingewiesen.

RECHTEGEWÄHRLEISTUNG ZUSATZMATERIAL #

Der Partner erklärt, garantiert gegenüber karriere.at (§ 880a ABGB) und haftet karriere.at dafür, über alle erforderlichen Rechte am bereitgestellten Material zu verfügen, einschließlich der Einwilligung abgebildeter Personen. Der Partner stellt karriere.at ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei.

NUTZUNGSRECHTE #

Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung erhält der Partner eine einfache (nicht exklusive), auf 12 Monate ab Übergabe der fertigen Videoproduktion beschränkte Werknutzungsbewilligung zur Nutzung auf eigenen Online-Kanälen (Social Media, Internetauftritt). Jede darüber hinausgehende weitere Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch karriere.at. Jegliche Bearbeitung des Videos durch den Partner, insbesondere die Entfernung der Urheberbezeichnung, ist ausdrücklich untersagt und wird mit einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Auftragswertes geahndet. Darüberhinausgehende Schadenersatzforderungen bleiben ausdrücklich unberührt.