Das Pastoralamt ist das „Bischöfliche Amt für Seelsorge und Apostolat“ (Statut des Pastoralamtes von 1990). Als pastorales Kompetenz-, Entwicklungs- und Servicezentrum nimmt es seine Aufgaben in der diözesanen Planung, Förderung und Durchführung der Seelsorge im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils wahr. Es ist dem Volk Gottes verpflichtet und dem Bischof und seinen diözesanen Gremien verantwortlich.