Mobile Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld. Tätigkeiten gemäß WSBBG im Rahmen der Qualifikation. Anerkannte Ausbildung zur Heimhilfe gemäß WSBBG/WHEG erforderlich. Flexibles Dienstplanmodell und bezahlte Wegzeiten als Vorteile.
Mobile Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld. Tätigkeiten gemäß § 14 und § 15 GuKG. Abgeschlossene Ausbildung als DGKP ist erforderlich. Flexible Dienstpläne und keine Nachtdienste sind ein Vorteil.
Mobile Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld. Tätigkeiten gemäß § 83 bzw. § 83a GuKG. Abgeschlossene Ausbildung in Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz sowie Eintragung im Gesundheitsberufe-Register sind erforderlich. Flexible Dienstplangestaltung ohne Nachtdienste.
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