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Landesverwaltungsrichterin / Landesverwaltungsrichter

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karriere.at/jobs/10034506
Titelbild

Landesverwaltungsrichterin / Landesverwaltungsrichter

Über den Job

Anstellungsart

Vollzeit (Festanstellung), Teilzeit (Festanstellung)

Gehalt

ab 6.574,59 € monatlich

Positionsebene

Berufserfahrung

Arbeitsmodell

On-site

Dienstort

Innsbruck

Berufsfelder

Rechtswesen

Offene Stellen

1 Stelle offen für diese Position

Über das Unternehmen

Arbeitgeber

Land Tirol

Mitarbeiter*innenanzahl

2501 - 10000 Mitarbeiter*innen

Standorte

Innsbruck

Beim Landesverwaltungsgericht Tirol gelangen eine, allenfalls mehrere Planstellen einer Landesverwaltungsrichterin/eines Landesverwaltungsrichters (voll- oder teilzeitbeschäftigt mit mindestens 20 Wochenstunden) zur Besetzung.

Aufgaben

Die verfassungs- und einfachgesetzlichen Grundlagen zur Zuständigkeit und Organisation des Landesverwaltungsgerichtes Tirol sind insbesondere im 8. Hauptstück des Bundes-Verfas­sungsgesetzes (B-VG) und im Tiroler Landesverwaltungsgerichtsgesetz (TLVwGG) verankert. Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der LandesverwaltungsrichterInnen werden in der vom Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss des Landesverwaltungsgerichtes Tirol zu erlassenden Geschäftsverteilung festgelegt.

Anforderungen

Die LandesverwaltungsrichterInnen werden von der Landesregierung ernannt.

Gemäß § 2 Abs 3 TLVwGG dürfen nur Personen ernannt werden, die

a) österreichische Staatsbürger sind,
b) entscheidungsfähig sind und für die keine aufrechte Vertretung nach § 1034 ABGB vorliegt,
c) das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben,
d) wenigstens fünf Jahre einen Beruf ausgeübt haben, für den der Abschluss eines Studiums nach lit c vorgeschrieben ist, und
e) weiters

1. eine Prüfung erfolgreich abgelegt haben, die für die Ausübung eines Berufes nach lit d staatlich anerkannt ist, oder

2. eine Lehrbefugnis auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität besitzen oder als Assistenzprofessor auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität tätig sind.

Weiters sind die Unvereinbarkeitsregeln des § 4 Abs 1 und 3 TLVwGG zu beachten. Schließlich wird angemerkt, dass gemäß § 2 Abs 2 TLVwGG vor der Ernennung durch die Landesregierung ein Dreiervorschlag der Vollversammlung des Landesverwaltungsgerichtes einzuholen ist.

Detaillierte Angaben zur Stelle

Vollzeit (Festanstellung)

  • Montag bis Freitag
  • 40 Stunden

Teilzeit (Festanstellung)

  • 20 - 39,75 Stunden

Dienstort

  • Innsbruck

Erforderliche Ausbildung

  • Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder abgeschlossene rechts- und staatswissenschaftliche Studien an einer österreichischen Universität

Detaillierte Angaben zur Stelle

Vollzeit (Festanstellung)

  • Montag bis Freitag
  • 40 Stunden

Teilzeit (Festanstellung)

  • 20 - 39,75 Stunden

Dienstort

  • Innsbruck

Erforderliche Ausbildung

  • Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder abgeschlossene rechts- und staatswissenschaftliche Studien an einer österreichischen Universität

Gehalt

Das Mindestentgelt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden beträgt vorbehaltlich der Anrechnung von Vordienstzeiten im Besoldungssystem Neu Euro 6.574,59 brutto/Monat (= 103 % der Entlohnungsklasse 19)

Alle Infos zur Bewerbung

Bewerbungszeitraum:

Bis 02.11.2026

Ansprechperson

Dr. Klaus Wallnöfer
Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Tirol
0512 9017 1700

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung Folgendes an:

  • Angaben und Belege zu den oben angeführten Voraussetzungen

  • Angaben zu Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang

  • Angaben darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Sie in den Zuständigkeitsbereichen des Landesverwaltungsgerichtes über fundierte juristische Kenntnisse bzw allenfalls Erfahrungen in der Bearbeitung von Rechtsmitteln im Verwaltungsrecht verfügen

Im Sinne des § 7 des Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz werden insbesondere Frauen eingeladen, sich zu bewerben.

Die Bewerbungen samt den geforderten Unterlagen und Angaben sind bis spätestens Montag, den 02. November 2026 (einlangend) an das Landesverwaltungsgericht Tirol, Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck, zu richten.

Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne!

  • Für allfällige Rückfragen können Sie sich an den Präsidenten, Herrn Dr. Klaus Wallnöfer (0512/9017-1700), wenden.

Verspätet einlangende bzw nicht gehörig belegte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw mit dem Auswahl­verfahren werden nicht ersetzt.

Der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Tirol:
Dr. Klaus Wallnöfer

karriere.at/jobs/10034506

Landesverwaltungsrichterin / Landesverwaltungsrichter

Über den Job

Anstellungsart

Vollzeit (Festanstellung), Teilzeit (Festanstellung)

Gehalt

ab 6.574,59 EUR monatlich

Positionsebene

Berufserfahrung

Arbeitsmodell

On-site

Dienstort

Innsbruck

Berufsfelder

Rechtswesen

Offene Stellen

1 Stelle offen für diese Position

Über das Unternehmen

Arbeitgeber

Land Tirol

Mitarbeiter*innenanzahl

2501 - 10000 Mitarbeiter*innen

Standorte

Innsbruck

Beim Landesverwaltungsgericht Tirol gelangen eine, allenfalls mehrere Planstellen einer Landesverwaltungsrichterin/eines Landesverwaltungsrichters (voll- oder teilzeitbeschäftigt mit mindestens 20 Wochenstunden) zur Besetzung.

Aufgaben

Die verfassungs- und einfachgesetzlichen Grundlagen zur Zuständigkeit und Organisation des Landesverwaltungsgerichtes Tirol sind insbesondere im 8. Hauptstück des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) und im Tiroler Landesverwaltungsgerichtsgesetz (TLVwGG) verankert. Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der LandesverwaltungsrichterInnen werden in der vom Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss des Landesverwaltungsgerichtes Tirol zu erlassenden Geschäftsverteilung festgelegt.

Anforderungen

Die LandesverwaltungsrichterInnen werden von der Landesregierung ernannt.

Gemäß § 2 Abs 3 TLVwGG dürfen nur Personen ernannt werden, die

a) österreichische Staatsbürger sind,
b) entscheidungsfähig sind und für die keine aufrechte Vertretung nach § 1034 ABGB vorliegt,
c) das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben,
d) wenigstens fünf Jahre einen Beruf ausgeübt haben, für den der Abschluss eines Studiums nach lit c vorgeschrieben ist, und
e) weiters

  1. eine Prüfung erfolgreich abgelegt haben, die für die Ausübung eines Berufes nach lit d staatlich anerkannt ist, oder

  2. eine Lehrbefugnis auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität besitzen oder als Assistenzprofessor auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität tätig sind.

Weiters sind die Unvereinbarkeitsregeln des § 4 Abs 1 und 3 TLVwGG zu beachten. Schließlich wird angemerkt, dass gemäß § 2 Abs 2 TLVwGG vor der Ernennung durch die Landesregierung ein Dreiervorschlag der Vollversammlung des Landesverwaltungsgerichtes einzuholen ist.

Detaillierte Angaben zur Stelle

Vollzeit (Festanstellung)

  • Montag bis Freitag
  • 40 Stunden

Teilzeit (Festanstellung)

  • 20 - 39,75 Stunden

Dienstort

  • Innsbruck

Erforderliche Ausbildung

  • Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder abgeschlossene rechts- und staatswissenschaftliche Studien an einer österreichischen Universität

Detaillierte Angaben zur Stelle

Vollzeit (Festanstellung)

  • Montag bis Freitag
  • 40 Stunden

Teilzeit (Festanstellung)

  • 20 - 39,75 Stunden

Dienstort

  • Innsbruck

Erforderliche Ausbildung

  • Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder abgeschlossene rechts- und staatswissenschaftliche Studien an einer österreichischen Universität

Gehalt

Das Mindestentgelt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden beträgt vorbehaltlich der Anrechnung von Vordienstzeiten im Besoldungssystem Neu Euro 6.574,59 brutto/Monat (= 103 % der Entlohnungsklasse 19)

6.574,59 EUR

Alle Infos zur Bewerbung

Bewerbungszeitraum:

Bis 02.11.2026

Ansprechperson

Dr. Klaus Wallnöfer
Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Tirol
0512 9017 1700

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung Folgendes an:

  • Angaben und Belege zu den oben angeführten Voraussetzungen
  • Angaben zu Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang
  • Angaben darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Sie in den Zuständigkeitsbereichen des Landesverwaltungsgerichtes über fundierte juristische Kenntnisse bzw allenfalls Erfahrungen in der Bearbeitung von Rechtsmitteln im Verwaltungsrecht verfügen

Im Sinne des § 7 des Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz werden insbesondere Frauen eingeladen, sich zu bewerben.

Die Bewerbungen samt den geforderten Unterlagen und Angaben sind bis spätestens Montag, den 02. November 2026 (einlangend) an das Landesverwaltungsgericht Tirol, Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck, zu richten.

Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne!

  • Für allfällige Rückfragen können Sie sich an den Präsidenten, Herrn Dr. Klaus Wallnöfer (0512/9017-1700), wenden.

Verspätet einlangende bzw nicht gehörig belegte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Tirol:
Dr. Klaus Wallnöfer

www.tirol.gv.at

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