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Pendlerpauschale

Pendlerpauschale: Das musst du wissen

Arbeitsrecht Erstellt am: 11. April 2022 4 Min.

Du pendelst regelmäßig und möchtest wissen, ob dir dafür Geld zusteht? Wir verraten dir alles, was du über das große und kleine Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro wissen musst.

Fahrtkosten für den Arbeitsweg werden prinzipiell bereits mit dem Verkehrsabsetzbetrag über € 400,– abgegolten. Zusätzlich können Arbeitnehmer*innen aber auch das kleine oder große Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro beantragen. Ob diese bewilligt werden, ist von der Entfernung des Wohnorts zur Arbeitsstätte und den verfügbaren Verkehrsmitteln abhängig.

Da das Pendlerpauschale ein Freibetrag ist, wird er nicht ausbezahlt, sondern reduziert das Einkommen, von dem du Lohnsteuer bezahlen musst. Der Pendlereuro ist ein Absatzbetrag und wird in voller Höhe von der Lohnsteuer abgezogen.

Feier-, Urlaubs- oder Krankenstandstage vermindern das Pendlerpauschale übrigens nicht.

Das kleine Pendlerpauschale #

Das kleine Pendlerpauschale steht allen Arbeitnehmer*innen zu, deren Wohnort mindestens 20 km vom Arbeitsplatz entfernt ist und denen die Benützung des öffentlichen Verkehrs zumindest auf halbem Weg möglich und zumutbar ist.

Die Wegstrecke ergibt sich aus den Streckenkilometern des Massenbeförderungsmittels und möglichen zusätzlichen Straßenkilometern und Gehwegen. Die Grundlage bildet die schnellste Verbindung mit dem öffentlichen Verkehrsmittel sowie die optimale Kombination mit dem Individualverkehr. Ob du wirklich dein Auto nutzt ode rdie schnellste Verbindung, ist aber nicht von Bedeutung.

So hoch ist das kleine Pendlerpauschale #

Kilometer monatlich jährlich
min. 20 km 58 € 696 €
mehr als 40 km 113 € 1.356 €
mehr als 60 km 168 € 2.016 €

Dazu kommt dann der Pendlereuro. Pro Kilometer gibts jährlich für den Hin- und Retourweg einen Euro.

Das große Pendler­pau­schale #

Das große Pendlerpauschale steht dir zu, wenn dein Arbeitsplatzung mindestens 2 km von deinem Wohnort entfernt ist und die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln überwiegend unzumutbar ist. Das ist der Fall, wenn ...

  • ... für mehr als die Hälfte des Arbeitswegs kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden ist,
  • ... eine Gehbehinderung, Blindheit oder dauernde Gesundheitsschädigung vorliegt,
  • ... die Fahrtdauer mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 120 Minuten beträgt,
  • oder mehr als 60 Minuten für eine Wegstrecke benötigt wird – dann muss die entfernungsabhängige Höchstdauer berechnet werden. Diese beträgt 60 Minuten plus eine Minute pro Kilometer des Wegs.

So hoch ist das große Pendlerpauschale #

Kilometer monatlich jährlich
min. 2 km 31 € 372 €
mehr als 20 - 40 km 123 € 1.476 €
mehr als 40 bis 60 km 214 € 2.568 €
mehr als 60 km 306 € 3.672 €

Auch hier gibt es wieder den Pendlereuro zusätzlich, genauso wie beim kleinen Pendlerpauschale

Die Fahrtdauer ist die Summe aus: #

  • Wegzeit von der Wohnung bis zur Einstiegsstelle des öffentlichen Verkehrsmittels
  • Fahrtdauer des öffentlichen Verkehrsmittels auf Basis der schnellsten Möglichkeit
  • Wartezeit beim Umsteigen
  • Wegzeit von Ausstiegsstelle zu Arbeitsplatz
  • Wartezeit auf Arbeitsbeginn
  • Heimfahrt: Berechnung in umgekehrter Reihenfolge

Drittregelung #

Auch Arbeitnehmer*innen, die nicht jeden Tag pendeln, weil sie Teilzeit oder nur an einzelnen Tagen arbeiten, können ab vier Arbeitstagen pro Monat das Pendlerpauschale und den Pendlereuro geltend machen. Dasselbe gilt für Wochenpendler*innen, die nur einmal in der Woche zum Arbeitsplatz fahren.

Erhöhte Negativsteuer #

Wenn du die Voraussetzungen für Pendlerpauschale und Pendlereuro erfüllst, aber keine Lohnsteuer zahlst, bekommst du einen Pendlerzuschlag. Die Negativsteuer beträgt ...

  • ... bis 2019: bis zu € 500,–
  • ... ab 2020: bis zu € 900,–
  • ... ab 2022: bis zu 1.050,–

Die Negativsteuer wird vom Finanzamt im Rahmen der Arbeitnehmer*innenveranlagung ausbezahlt.

Förderungen vonseiten der Arbeitgeber*innen #

Bekommst du von deinem*r Arbeitgeber*in ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, das du auch privat benutzt, erhältst du weder eine Pendlerpauschale noch einen Pendlereuro. Unternehmen haben aber andere Möglichkeiten, ihre Mitarbeiter*innen zu fördern.

Das Jobticket #

Mit dem Jobticket fördern Arbeitgeber*innen ihre Mitarbeiter*innen bei der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie können ihnen steuerfrei die Streckenkarte für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz kaufen und ihnen zur Verfügung stellen. Eine Netzkarte ist zulässig, sofern keine Streckenkarte angeboten wird bzw. die Netzkarte nicht mehr als die Streckenkarte kostet. Arbeitnehmer*innen, die keinen Anspruch auf das Pendlerpauschale haben, können ebenfalls ein Jobticket zur Verfügung gestellt bekommen.

Kostenersatz für das Öffi-Ticket #

Zudem gibt es die Möglichkeit, die Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten wie das neue Klimaticket als Unternehmen steuerfrei abzusetzen. Voraussetzung dafür: Der Gültigkeitsbereich der krate deckt entweder den Wohn- oder Arbeitsort ab und wurde ab dem 1. Juli 2021 gekauft bzw. verlängert.

So bekommst du das Pendlerpauschale #

  1. Mit dem Ausdruck des Pendlerrechners beantragst du das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei deinem*r Arbeitgeber*in.
  2. Wenn das Pauschale bei der Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wurde, kannst du es im Rahmen der Werbungskosten bei der nächsten Arbeitnehmer*innenveranlagung geltend machen.

Pendlerpauschale auch bei Kurzarbeit und Homeoffice gültig #

Hattest du vor der Corona-Pandemie Anspruch auf das Pendlerpauschale, dann galt dieser Anspruch bis 30. Juni 2021 – auch wenn du im Homeoffice gearbeitet hast oder in Kurzarbeit oder dienstfreigestellt warst.

Seit Juli 2021 gilt wieder die allgemeine Regelung: Das Pendlerpauschale steht nur jenen Arbeitnehmer*innen zu, die den entsprechenden Vorgaben nach gependelt sind. Für November und Dezember 2021 können Tage, an denen aufgrund von Kurzarbeit, Homeoffice oder Dienstfreistellung nicht gependelt werden konnte, für das Pendlerpauschale herangezogen werden.


B schedlberger

Bianca Schedlberger
Content Managerin
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