Sachbearbeiter:in Gewerberecht - Karenzvertretung (m/w/d)
- Vollzeit
- EUR 3.445 - 4.237 brutto
Einkommensband 8 - ab sofort (längstens bis Juni 2028)
Das Aufgabengebiet
- Sie leisten einen wichtigen behördlichen Beitrag im Kernbereich des Wirtschaftsrechts durch eigenverantwortliche Führung komplexer berufsrechtliche Gewerbeverfahren.
- Sie sind für den rechtssicheren Vollzug der Gewerbeordnung sowie der damit im Zusammenhang stehenden spezialgesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
- Sie wirken am behördlichen Parteienverkehr inklusive gelegentlichem Außendienst in Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei mit.
- Sie unterstützen die Dienststellenleitung bei der Aufbereitung gewerberechtlicher Fragestellungen.
Ihr Profil
- Reifeprüfung bzw. gleichwertige Ausbildung oder abgeschlossener Lehrabschluss + 4 Jahre Berufserfahrung
- eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise
- MS Office-Kenntnisse
- Zuverlässigkeit
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Sehr gutes Auftreten
- Belastbarkeit und Stressresistenz
- Ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Bereitschaft zur gelegentlichen Leistung von Überstunden im Rahmen von Schwerpunktkontrollen
- Führerschein Klasse B von Vorteil
Unsere Benefits
- Pensionsvorsorge
- umfangreiche Aus- und Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Diversität & Chancengleichheit
- 60 % Zuschuss zum Klimaticket Salzburg bzw. Fahrtkostenzuschuss
- betriebseigene Kantine zu günstigen Konditionen
- 6. Urlaubswoche ab dem 43. Geburtstag
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Fragen zum Aufgabengebiet?
Sabine Rehrl beantwortet sie Ihnen gerne:
0662 8072 3129
Oder zu unserem Gehaltssystem?
Rados Nedic beantwortet sie Ihnen gerne:
0662 8072 2730
Zusätzliche Informationen
- Bewerbungsfrist: 10.11.2026
- Die Stadt Salzburg empfiehlt aufgrund des Frauenförderplanes besonders Frauen, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Bewerberinnen bevorzugt aufgenommen.
- Die genaue Gehaltseinstufung ist abhängig von den anrechenbaren Vordienstzeiten.
- Ihr Dienstort befindet sich in der Schwarzstraße 44.
- Bitte beachten Sie, dass kein Ersatz für etwaige Vorstellungskosten erfolgen kann.