UNTER BEACHTUNG DER BESTIMMUNGEN DES OÖ. GEMEINDE-DIENSTRECHTS- UND GEHALTSGESETZES 2002 WIRD BEI DER STADTGEMEINDE MARCHTRENK OBEN STEHENDE VERTRAGSBEDIENSTENTENSTELLE ÖFFENTLICH ZUR BESETZUNG AUSGESCHRIEBEN
Deine Aufgaben
handwerkliche einschlägige Tätigkeiten für die Einrichtungen der Stadtgemeinde Marchtrenk
Badewarttätigkeiten in den Sommermonaten
neben den Tätigkeiten als Badewart im Freibad auch für die Organisation und Mitarbeiterführung für das Badepersonal zuständig
Was du mitbringst
Abgeschlossene handwerkliche Ausbildung
Mehrjährige Berufserfahrung, idealerweise im öffentlichen Bereich
Führerschein der Klasse B
Darüber hinaus
Die Stadtgemeinde Marchtrenk bietet abwechslungsreiche und vielseitige Aufgabengebiete, fachspezifische Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, ein sehr gutes Betriebsklima, zahlreiche Sozialleistungen und einen Arbeitsplatz mit sehr guter Verkehrsanbindung außerhalb der Stauzonen der Landeshauptstadt.
Die gesetzlich vorgegebene Entlohnung kann sich durch facheinschlägige Erfahrungszeiten bzw. Vordienstzeiten bei Gebietskörperschaften erhöhen.
vorerst befristet für die Dauer von 6 Monaten
unbefristete Weiterbeschäftigung bei entsprechendem Verwendungserfolg
Eintritt ab sofort
Detaillierte Angaben zur Stelle
Vollzeit (Festanstellung)
- Montag bis Freitag
- 40 Stunden
Dienstort
- Marchtrenk
Erforderliche Ausbildung
- Abgeschlossene handwerkliche Ausbildung
- Führerschein B
Detaillierte Angaben zur Stelle
Vollzeit (Festanstellung)
- Montag bis Freitag
- 40 Stunden
Dienstort
- Marchtrenk
Erforderliche Ausbildung
- Abgeschlossene handwerkliche Ausbildung
- Führerschein B
Gehalt
Entlohnung nach Oö. GDG 2002, Funktionslaufbahn GD 17.1 brutto inkl. Gehaltszulage brutto € 3.541,5
Benefits
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Aus- und Weiterbildung
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Gute Anbindung
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Parkplatz
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Personalvergünstigungen
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Zusatzversicherungen
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hochwertige Krankenversicherung
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Aus- und Weiterbildung
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Gute Anbindung
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Parkplatz
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Personalvergünstigungen
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Zusatzversicherungen
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hochwertige Krankenversicherung
Alle Infos zur Bewerbung
Bewerbungszeitraum:
Bis 02.10.2026
BEIM AUSWAHLVERFAHREN IST EINE VORAUSWAHL AUS VERWALTUNGSÖKONOMISCHEN GRÜNDEN MÖGLICH. ALLFÄLLIGE KOSTEN (FAHRTSPESEN USW.) IM ZUSAMMENHANG MIT DEM AUSWAHLVERFAHREN WERDEN NICHT ERSETZT. BEWIRB DICH JETZT BIS ZUM 02.10.2026 ONLINE UNTER WWW.MARCHTRENK.GV.AT/BEWERBUNGSFORMULAR_2.
AUSKÜNFTE: STADTAMT MARCHTRENK, 1. STOCK – LEITER DER BAUVERWALTUNG, HR. BERNDORFER MSC, DW 152
DER BÜRGERMEISTER
PAUL MAHR


