Einrichtungsleitung für den Kindergarten
Vollbeschäftigung
Entlohnung in KBP brutto EUR 3.321,6 (zuzüglich Leiterzulage brutto EUR 392,20)
UNTER BEACHTUNG DER BESTIMMUNGEN DES OÖ. GEMEINDE-DIENSTRECHTS- UND GEHALTSGESETZES 2002 WIRD BEI DER STADTGEMEINDE MARCHTRENK OBEN STEHENDE VERTRAGSBEDIENSTENTENSTELLE ÖFFENTLICH ZUR BESETZUNG AUSGESCHRIEBEN
Deine Aufgaben
- Organisatorische, administrative und pädagogische Leitung der Kinderbildungs- und - betreuungseinrichtung in Zusammenarbeit mit dem Rechtsträger
- Organisation und Steuerung der Qualitätssicherung und -entwicklung (u.a. Pädagogische Konzeption, SEI)
- Umsetzung und Einhaltung zeitgemäßer päd. Standards
- Sicherstellung des Kindeswohls durch Einhaltung des Schutzkonzeptes
- Mitarbeiterführung und Personalentwicklung
- Vertretung von päd. Fachkräften, gegebenenfalls päd. Assistenzkräften
- Planung und Durchführung von gruppenübergreifenden thematischen Schwerpunkten bzw. Förderangeboten
- Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und diversen externen Bildungspartnern
Was du mitbringst
- Abgeschlossene Berufsausbildung gem. § 4 Oö. Kinderbildungs- und betreuungs-Dienstgesetz idgF
- Nachweis einer mindestens zweijährigen Praxis als päd. Fachkraft in Krabbelstube- und Kindergarten
- Wertschätzende Kommunikation auf jeder Ebene
- Führungskompetenz, Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und Selbstmanagement
Darüber hinaus
- Die Stadtgemeinde Marchtrenk bietet abwechslungsreiche und vielseitige Aufgabengebiete, fachspezifische Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, ein sehr gutes Betriebsklima, zahlreiche Sozialleistungen und einen Arbeitsplatz mit sehr guter Verkehrsanbindung außerhalb der Stauzonen der Landeshauptstadt.
- Die gesetzlich vorgegebene Entlohnung kann sich durch facheinschlägige Erfahrungszeiten bzw. Vordienstzeiten bei Gebietskörperschaften erhöhen.
- befristet als Karenzvertretung
- Eintritt ab sofort
Benefits
- krisensichere Tätigkeit
- Weiterbildung
- kostenlose Parkplätze
- moderner Arbeitsplatz
- viele Vergünstigungen
- hochwertige Krankenversicherung
BEIM AUSWAHLVERFAHREN IST EINE VORAUSWAHL AUS VERWALTUNGSÖKONOMISCHEN GRÜNDEN MÖGLICH. ALLFÄLLIGE KOSTEN (FAHRTSPESEN USW.) IM ZUSAMMENHANG MIT DEM AUSWAHLVERFAHREN WERDEN NICHT ERSETZT.
BEWIRB DICH JETZT BIS ZUM 27.03.2026 ONLINE UNTER WWW.MARCHTRENK.GV.AT/BEWERBUNGSFORMULAR_2.
AUSKÜNFTE: STADTAMT MARCHTRENK, 2. STOCK - AMTSVERWALTUNG, FR. VIDIMLIC, DW 206
DER BÜRGERMEISTER
PAUL MAHR