Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 500 Mitarbeitenden und über 12 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra" bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.
Am Institut für Kulturanalyse, Abteilung Empirische Kulturwissenschaft / Kulturanthropologie, an der Fakultät für Kultur- und Bildungswissenschaften wird voraussichtlich mit 1. September 2025 folgende Stelle besetzt:
Beschäftigungsausmaß: 100 % (40 Wochenstunden)
Mindestentgelt: EUR 52.007,20 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: B1
Befristung: 4 Jahre
Bewerbungsfrist: bis 25. Juni 2025
Kennung: 217/25
Der Aufgabenbereich der Stelle liegt im Bereich Empirische Kulturwissenschaft / Kulturanthropologie und umfasst folgende Tätigkeiten:
Der Dienstvertrag wird mit einem Einstiegsentgelt von mtl. EUR 3.714,80 brutto (14x jährlich; eine Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrung gemäß Kollektivvertrag ist möglich) abgeschlossen.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
Bei Interesse bewerben Sie sich in deutscher oder englischer Sprache mit den üblichen Unterlagen:
Sollten Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über den geforderten Studienabschluss verfügen, legen Sie bitte in den Bewerbungsunterlagen glaubhaft dar, welche Schritte für den formalen Abschluss noch fehlen. Dies kann mittels Eigendarstellung oder Bestätigung der betreuenden Person erfolgen.
Diese Stelle dient der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung von Absolvent:innen eines Masterstudiums mit dem Ziel des Abschlusses eines Doktorats-/Ph.D.-Studiums der Kulturanthropologie. Bewerbungen von Personen, die bereits über ein facheinschlägiges Doktorat bzw. einen facheinschlägigen Ph.D. verfügen, können daher nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 217/25 in der Rubrik „Wissenschaftliches Universitätspersonal" über den Link „Für diese Stelle bewerben" im Job-Portal unter jobs.aau.at möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 14. August 2025 vorliegen.
Nähere Auskünfte erteilt zur konkreten Stellenausschreibung Univ.-Prof. Dr. Alexandra Schwell (alexandra.schwell@aau.at). Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin finden sich unter jobs.aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/. Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.