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Dienstzeugnis

Dienstzeugnis selbst erstellen

Arbeitsrecht Erstellt am: 10. April 2014 2 Min.

Viele sagen, es sei das wichtigste Zeugnis, das man in seinem Leben bekäme: das Arbeits- oder Dienstzeugnis. Denn, anders als etwa Schul- oder Unizeugnisse, würde es tatsächlich wesentlich (mit-)entscheidend sein, ob der Traumjob wahr wird oder nicht.

Die Realität des Arbeitszeugnisses ist jedoch ernüchternd: nur all zu oft sieht der Arbeitgeber die Zeugnisverteilung als lästige Pflicht. Und gar nicht selten heisst es dann "Selbst ist die Arbeitskraft" und "Geh, bitte schreiben Sie sich doch das Zeugnis selber." Übrig bleibt Ratlosigkeit. Nun ist guter Rat teuer. Denn: Wie schreibt man eigentlich ein Dienstzeugnis?

Am besten: Gar nicht. In Österreich ist nämlich der Arbeitgeber von Rechts wegen verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Dienstzeugnis auszustellen. Dies regelt der § 1163 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB); für Angestellte leitet sich der Anspruch auch aus § 39 Angestelltengesetz (AngG) her. Allerdings muss der Arbeitgeber lediglich ein so genanntes "Einfaches Dienstzeugnis" ausstellen.

Dennoch: Ein Arbeitgeber MUSS, wenn der Arbeitnehmer es verlangt, ein Dienstzeugnis in schriftlicher Form ausstellen, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber tragen. Eine Begründung, warum man ein Arbeitszeugnis haben will, muss man dem Dienstgeber nicht liefern. Das gilt auch für das sogenannte "Zwischenzeugnis", ein Arbeitszeugnis, das man während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses verlangen kann. Wesentlicher Unterschied: Die Kosten des "Zwischenzeugnisses" muss der Arbeitnehmer tragen.

Ein einfaches Dienstzeugnis hat den Charakter einer Bescheinigung. Es enthält allgemeine Angaben zur Person, die exakte Bezeichung des Arbeitgebers, Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Art der Tätigkeit. Im Gegensatz dazu würde das "qualifizierte Dienstzeugnis", auf das etwa Arbeitnehmer in Deutschland oder in der Schweiz Anspruch haben, noch Angaben über die Qualität der Leistung enthalten.

Beim Lesen eines einfachen Dienstzeugnisses muss klar werden, was der Dienstnehmer genau gearbeitet hat. Sollte er in unterschiedlichen Aufgabenbereichen tätig gewesen sein, müssen diese aufgelistet werden. In Österreich dürfen - anders als beispielsweise in Deutschland - keine inner- oder überbetrieblichen Tätigkeiten (etwa Betriebsrat oder Gewerkschaft) im Arbeitszeugnis vermerkt werden.

Klar ist: ein gutes, qualifiziertes Arbeitszeugnis macht sich in der Bewerbungsmappe natürlich am besten. Man sollte also versuchen, ein solches vom Chef zu erhalten.

Inhalte, welche die weitere Karriere erschweren, sind eigentlich verboten ...

Der Gesetzgeber meint es gut mit den Unselbständigen. Er verbietet den Arbeitgebern, Dienstzeugnisse auszustellen, welcher der weiteren Karriere hinderlich sein könnten. Anders formuliert: das Arbeitszeugnis darf weder in Inhalt noch in Form das Erlangen einer neuen Stelle erschweren.

... aber es gibt einen "Dienstzeugnis-Geheimcode"

Leider haben es die Human Ressources Manager geschafft, eine Art "Code" zu entwickeln, welcher die gesetzlichen Einschränkungen zum Großteil aushebelt. Mit diesem Code werden in harmlosen, auf den ersten Blick positiven Formulierungen oft negative Bewertungen transportiert. Diese Art der Codierung ist für den Laien kaum zu durchschauen.

Die Formulierungen können nämlich eine Art Wertung wie Schulnoten anhaften (Quelle: Arbeiterkammer):

Note 1: Die übertragenen Aufgaben wurden stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt. Arbeitete stets mit größter Zuverlässigkeit und mit äußerster Genauigkeit.

Note 2: Die übertragenen Aufgaben wurden stets zur vollen Zufriedenheit erledigt. Arbeitete sehr zuverlässig.

Note 3: Die übertragenen Aufgaben wurden stets zur Zufriedenheit erledigt. Arbeitete zuverlässig und genau.

Note 4 bis 5: Die Aufgaben wurden zur Zufriedenheit erledigt. ... im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit erledigt. Hat sich bemüht, die Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen. Arbeitete im Allgemeinen zuverlässig und genau.

Im Internet gibt es eine Unzahl von Angeboten, die dabei helfen, in die Geheimnisse des Dienstzeugnis-Codes einzutauchen, zum Beispiel hier, hier oder hier. Die Möglichkeit ein Dienstzeugnis auf seine Tauglichkeit hin zu überprüfen gibt es zb. hier.

Tipp: Im Zweifel mit der österreichischen Arbeiterkammer in Verbindung treten - die Experten dort helfen gerne. Viele Informationen und Download-Formulare gibt es auch auf der Arbeiterkammer-Website.

Bildnachweis: Ivelin Radkov / Quelle Shutterstock


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