Die EU fordert das Aus von Gratis-Praktika

(c) colourbox

Es besteht allerdings im Gegensatz zu Praktika kein Arbeitsverhältnis: Der Volontär ist an keine Arbeitszeiten gebunden, es besteht kein Weisungsrecht des Betriebsinhabers und keine Eingliederung in den Betrieb. Es gibt somit einerseits keine Arbeitsverpflichtung, anderseits aber auch keinen Rechtsanspruch auf Entgelt.

EU-Forderung

Das Europaparlament will unentgeltliche Praktika verbieten. In einer Resolution will der Beschäftigungsausschuss der Straßburger Volksvertretung eine Europäische Qualitätscharta mit Mindestanforderungen für Praktika schaffen, darunter auch eine Mindestzuwendung. Verfasst wurde der Bericht von der 26-jährigen dänischen EU-Abgeordneten Emilie Turunen. Neben einer angemessenen Bezahlung fordert der Ausschuss Versicherungsschutz und Sozialleistungen.

Kurier

Produkte
Recruitinglösungen

Stellenanzeigen schalten, Bewerberdatenbank durchsuchen, Arbeitgeberattraktivität unterstreichen

Nutzen Sie die unterschiedlichen Recruitinglösungen von karriere.at zur effizienten Bewerberansprache!

Profilsuche
Weitere Artikel aus diesem Bereich
Arbeitszeit

Die Frage der Arbeitszeit ist meist zu Unrecht nur ein Randthema bei... » weiter lesen

Abfertigung NEU

Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) gilt seit 1.1.2003 für... » weiter lesen

Warum verdienen Frauen wen...

Geschlechtsspezifische Rollenbilder, Unvereinbarkeit von Familie und... » weiter lesen

Beendigung des Arbeitsverh...

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist ein zentrales Thema, da es... » weiter lesen

Kündigung mit Silberstrei...

Die Rezession bringt auch in Österreich nun zweifellos markante... » weiter lesen

Consent Gehaltsstudie 2009

Die Wiener Personal- und Managementberatung Consent gibt mit der... » weiter lesen