Es besteht allerdings im Gegensatz zu Praktika kein Arbeitsverhältnis: Der Volontär ist an keine Arbeitszeiten gebunden, es besteht kein Weisungsrecht des Betriebsinhabers und keine Eingliederung in den Betrieb. Es gibt somit einerseits keine Arbeitsverpflichtung, anderseits aber auch keinen Rechtsanspruch auf Entgelt.
EU-Forderung
Das Europaparlament will unentgeltliche Praktika verbieten. In einer Resolution will der Beschäftigungsausschuss der Straßburger Volksvertretung eine Europäische Qualitätscharta mit Mindestanforderungen für Praktika schaffen, darunter auch eine Mindestzuwendung. Verfasst wurde der Bericht von der 26-jährigen dänischen EU-Abgeordneten Emilie Turunen. Neben einer angemessenen Bezahlung fordert der Ausschuss Versicherungsschutz und Sozialleistungen.
Kurier


