Neue, sich rasant entwickelnde Technologien, das geschickte Navigieren zwischen effizienzsteigerndem Informationsangebot und behindernder Informationsflut, aber auch die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit mit Menschen an anderen Standorten und/oder in anderen Zeitzonen infolge fortschreitender Dezentralisierung - all das fordert vom Mitarbeiter große Flexibilität.
Der Mitarbeiter erwartet ebensolche Flexibilität vom Unternehmen. Er legt Wert auf ausgewogene Work-Life-Balance, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ein Arbeiten in „seiner produktiven Zeit“. Unausweichlich damit verbunden ist für ihn die Forderung nach größtmöglicher Arbeitszeitflexibilisierung. Die sogenannte „Vertrauensarbeitszeit“ wird dem gerecht. Wesentliches Element dieses Modells ist die Verlagerung von einer zeitbetonten, hin zu einer ergebnisorientierten Arbeitsweise.
Der Mitarbeiter entscheidet grundsätzlich selbst, für welche Arbeit er wie lange benötigt und wie bzw. wann er sie erledigt. All dies trägt zu einer ergebnisorientierten, effizienten Arbeitsweise bei und fördert das Gefühl der Eigenverantwortung. Allerdings bedarf es durch den mit dem Modell oft verbundenen Wegfall von Arbeitszeitaufzeichnungen eines alternativen Mechanismus für die Beurteilung der Leistung, aber auch für den Schutz vor einer Sich-Selbst-Überforderung des Mitarbeiters. Die Vertrauensarbeitszeit steht innerhalb des geltenden Arbeitszeitgesetzes in einem gewissen Spannungsfeld und stellt für HR-Manager und Führungskräfte daher eine rechtliche Herausforderung dar. Ausgeprägte social skills sind in jedem Fall erforderlich.
Das 7. Jahresforum für die Personalwirtschaft PoP 2010 am 22./23. April 2010 widmet sich neben diesem Thema allen aktuellen Trends und Herausforderungen in der Personalarbeit: http://www.businesscircle.at/veranstaltung.asp?vid=1266®ister=uebersicht
Bildbeschreibung:
RA Mag. Eva Graf-Hohenauer ist selbstständige Rechtsanwältin in der Kanzlei Grießer Gerlach Gahleitner und Referentin der PoP 2010.

