Im Vergleich zum Abbau von Arbeitsplätzen durch den Ausspruch von Kündigungen hat die Vereinbarung von Kurzarbeit den Vorteil, dass bewährte und gut qualifizierte Arbeitskräfte für das Unternehmen nicht verloren gehen und bei einem Konjunkturaufschwung wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Zeit des Produktionsausfalls kann dazu genützt werden, Arbeitnehmer auszubilden und sie auf neue Produktionsprozesse vorzubereiten. Rechnet ein Unternehmen hingegen mit einer langfristig sinkenden Auslastung, ist es in der Regel besser beraten, das überschüssige Personal sofort abzubauen.
Der folgende Beitrag behandelt die wesentlichen rechtlichen Aspekte der Kurzarbeit und insbesondere die Neuregelungen der Kurzarbeit im Beschäftigungsförderungsgesetz 2009:
Kurzarbeit ist die befristete, also nur vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit unter gleichzeitiger (teilweiser) Kürzung des Entgelts aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Arbeitgebers.
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Quelle: Magazin Training 04/09
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