Prinzipiell darf man Ihnen nur Fragen stellen, die für die ausgeschriebene Stelle von Belang sind. Nicht jeder Interviewer weiß über diese Tatsache Bescheid und mancher ignoriert es absichtlich aus Arroganz – dennoch haben Sie im Bewerbungsgespräch die Herausforderung, diese Gratwanderung situativ in einer Ihnen angenehmen Art zu bewältigen. Die Wahrheit zu sagen ist eine Variante. Eine andere: Sie können Ihr Gegenüber darauf hinweisen oder anschweigen, geschickt ist es nicht unbedingt, denn meist sitzt ein Arbeitgeber am längeren Ast. Die zumeist verbotene Frage autorisiert Sie allerdings auch zu einer phantasievollen Antwort – der eleganten Lösung im Vergleich zur schroffen Zurechtweisung – so Sie nicht Willens sind, die Wahrheit von sich zu geben.
„Frauenthemen“.
Häufigste dieser Fragen ist natürlich jene an weibliche Bewerberinnen nach ihrer familiären Bindung, nach Familienplanung und Schwangerschaft. Leider beginnt sich erst langsam der Irrglaube aufzulösen, dass nur Männer einem Unternehmen länger treu sind. Vielmehr ist es heute so, dass Frauen, und insbesondere Mütter, einem Unternehmen wesentlich stärker und engagierter verbunden sind, als Männer, die tendenziell immer häufiger aus Karrieregründen wechseln.
Abgesehen von diesen Tatsachen sind Sie von Gesetzes wegen geschützt – somit steht Ihnen jede Antwort auf diese Frage, ob wahr oder unwahr, offen. Diplomatisch können Sie antworten, dass Ihr berufliches Engagement und Ihre Karriere durch private Angelegenheiten / durch Kindererziehung nicht beeinträchtigt werden. Auch diskriminierende Fragen können Ihnen unterkommen wie „Glauben Sie nicht ein wenig zu jung für diese Stelle zu sein?“. Mag vom Papier her schon stimmen, aber Ihr Verweis, dass Sie etwa schon in der Schule mit dieser Technologie oder jener Thematik aufgewachsen sind, relativiert Ihr Alter.
Auch besteht die Möglichkeit, diesem „Nachteil“ den passenden Vorteil Ihres Alters gleich
gegenüberzustellen!
Tabu!
Weitere verbotene Fragen können sich auf Ihre Zugehörigkeit zu Parteien oder Gewerkschaften und auf politischen Interessen oder religiösen Praktiken beziehen – dies ist allein Ihre Sache. Natürlich wird im Bewerbungsgespräch auch der Bewerber als Mensch „abgetastet“, allerdings fallen Themen wie die private Lebensführung und Freizeitgestaltung, Vermögensverhältnisse und
Bankschulden ebenfalls in die Tabuzone. Auch Vorstrafen sowie Gesundheit und Krankheiten zählen zu diesem Komplex. Gestattet und zu beantworten sind manche dieser zweifelhafte Fragen nur, wenn der besondere Charakter des Unternehmens oder die Art der betreffenden Tätigkeit dies verlangen und Berührungspunkte zum Job bieten.
Wie gesagt: Es liegt in Ihrer Hand, welche Informationen Sie preisgeben. Bereiten Sie sich auch diesbezüglich auf ein Bewerbungsgespräch vor und seien Sie bei diesen Fragen freundlich, aber bestimmt und überzeugend in der Aussage.
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