Rund um den Krankenstand kommt es vielfach zu Fragen, wie etwa: Wann muss ich wem was melden und wie lange habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Hier die Antworten:
Rechtsgrundlage
Für Angestellte sind diese Fragen in § 8 Abs 1, 2 und 8 des Angestelltengesetzes geregelt.
Voraussetzungen des Entgeltfortzahlungsanspruchs
Unabhängig davon, ob die Dienstverhinderung auf eine Krankheit oder einen Unglücksfall zurückzuführen ist, besteht der Anspruch. Die Verhinderung darf aber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein. Dies bedeutet, dass zB bei Verletzungen nach Trunkenheit am Steuer oder Raufhandel etc keine Entgeltfortzahlung zusteht.
Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs
Diese orientiert sich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit wie folgt:
0-5 Jahre 6 Wochen volles Entgelt + 4 Wochen halbes Entgelt
5 – 15 Jahre 8 Wochen volles Entgelt + 4 Wochen halbes Entgelt
15 – 25 Jahre 10 Wochen volles Entgelt + 4 Wochen halbes Entgelt
ab 25 Jahre 12 Wochen volles Entgelt + 4 Wochen halbes Entgelt
Auch ein Arbeitsunfall wird großteils wie eine Krankheit behandelt. Nur in den ersten 5 Jahren eines Arbeitsverhältnisses erhöht sich der volle Entgeltanspruch um 2 auf 8 Wochen.
Tritt innerhalb eines halben Jahres nach Wiederantritt der Arbeit wieder eine Dienstverhinderung ein, so gebühren noch die Restansprüche aus der oa Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs. Darüber hinaus hat er dann noch Anspruch auf die Hälfte dieses Anspruchs. Wenn nur noch ein Anspruch auf halbes oder ¼ des Entgelts besteht, kann bei der Gebietskrankenkasse zusätzlich Krankengeld beantragt werden.
Meldung, Nachweis
In vielen Unternehmen ist es üblich, dass man zwar den Krankenstand unverzüglich melden, aber bei Krankenständen bis zu 3 Tagen keinen Nachweis bringen muss. In allen sonstigen Fällen kann aber der Arbeitgeber eine Bestätigung der Gebietskrankenkasse oder eines sonstigen Arztes verlangen.
Bringt der Arbeitnehmer – trotz wiederholter Forderung des Arbeitgebers – diese Bestätigung nicht, so verliert er für diesen Zeitraum seinen Entgeltanspruch.
Krankenstand und Urlaub
Dauert eine Erkrankung während des Urlaubs bis zu 3 Kalendertagen, so zählen diese Tage dennoch als verbrauchte Urlaubstage. Bei einer längeren Erkrankung zählen die Krankenstandstage nicht als Urlaubstage. Die dadurch nicht verbrauchten Urlaubstage verlängern aber nicht den Urlaub, sondern werden dem restlichen Urlaubskonto gutgeschrieben.
Die Erkrankung darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein.
Die Erkrankung muss unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
Bei einer Erkrankung im Ausland muss dem Arbeitgeber zusätzlich zur Krankenstandsbestätigung eine behördliche Bestätigung vorgelegt werden.
Krankenstand und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Erfolgt während eines Krankenstandes eine Kündigung durch den Arbeitgeber, eine (fristlose) Entlassung ohne wichtigen Grund oder ein vom Arbeitgeber verschuldeter Austritt, so muss der Arbeitgeber bei einem langen Krankenstand die volle Dauer der Entgeltfortzahlung leisten, und zwar auch dann wenn das Arbeitsverhältnis vorher enden würde.
Autor: Mag Dr Klaus Mayr LL.M. ist Referent in der Kammer für Arbeiter und Angestellte OÖ (Abt. Sozialpolitik), Mitglied der Selbstverwaltung der OÖ GKK, Lektor der Universitäten Linz & Wien, Fachkundiger Laienrichter beim OGH.